WAHLARZT­ORDINATION

Wahl­ärztin zu sein bedeutet, keinen Kassen­vertrag zu haben. Arztliche Leistungen können nicht direkt über die e-card abgerechnet werden.

Abrechnung

Die Honorar­note wird zuerst von Ihnen beglichen – dies kann bar oder mit Bankomat-Karte erfolgen. Danach können Sie die Rechnung zur teilweisen Rück­erstattung der Kosten bei Ihrer Kranken­kasse einreichen.

Vorteile

Ihre Vorteile einer Wahlarztkonsultation sind:

  • Kurze Warte­zeiten
  • Flexible Termin­vereinbarung
  • Ausreichend Zeit für Ihr Anliegen

Umfassende Kompetenz

Weiters ist mir die Zusammen­arbeit mit einem kollegialen Netzwerk bestehend aus Ärzt*innen für Allgemein­medizin, Innere Medizin, Gynäkologie, Psychiatrie, Dermatologie, sowie mit Psycholog*innen und Psycho­therapeut*innen ein großes Anliegen, denn dies ermöglicht eine umfassende Abklärung und Behandlung urologischer Krankheits­bilder.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.